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Meine Lieblinge von der GEZ mal wieder
Neulich war es mal wieder so weit: Ich bekam Post von der GEZ. Diesmal ging es um Rundfunkgeräte im privaten Bereich.
“Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie unser Schreiben vom 28.02.2011 erhalten?”
Klar, habe ich. Und ich habe es weggeschmissen. Wie alle Post, die ich von der Rundfunkgebührenmafia erhalte. Folgerichtig heißt es in dem Schreiben weiter:
“Ihre Antwort liegt uns leider noch nicht vor. Deshalb erhalten Sie heute erneut einen Antwortbogen sowie ausführliche Informationen zum Thema Rundfunkgebühren, die Sie auf der Rückseite des Schreibens finden.”
Natürlich steht meine Antwort noch aus. Denn ich besitze ja gar kein Rundfunkgerät. Fernsehen und Radio interessieren mich nicht. Das Fernsehprogramm ist überwiegend niveaulos und ich habe ohnehin sehr wenig Zeit. Außerdem habe ich sogar echte Freunde (nicht nur virtuell, bei Facebook). Ich habe ein echtes Leben. Ich muss mir keinen Ersatz dafür im Fernsehen anschauen.
Musik als Hintergrundgeräusch mag ich nicht. Wenn ich Musik höre, dann von CD und dann höre ich auch nur Musik. Ich mache dann nichts anderes. Außerdem: Wer dieses Blog regelmäßig verfolgt weiß, dass die Musik, die ich mag, selten im Radio gespielt wird. Ergo benötige ich weder Fernseher noch Radio. Doch weiter:
“Wenn Sie Rundfunkgeräte anzumelden haben, schicken Sie den Antwortbogen ausgefüllt und spätestens bis zum 19.04.2011 an uns zurück.
Wenn Sie keine Rundfunkgeräte anzumelden haben, bitten wir Sie dennoch uns den Antwortbogen ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Sie vermeiden damit weitere Erinnerungsschreiben. Vielen Dank.”
Och nö! Ich habe nicht nur keine Rundfunkgeräte anzumelden. Ich sende auch den Antwortbogen nicht “dennoch” zurück. Denn für die Jörg Haupt Management Consulting haben wir ja ein Rundfunkgerät angemeldet. Dabei haben wir gar keins.
Obwohl: Das liegt ja bekanntlich im Auge des Betrachters. Ob ein Gegenstand ein Rundfunkgerät ist oder nicht, ist alles eine Frage der Definition. Und die GEZ definiert nun einmal einen internetfähigen PC als “neuartiges Rundfunkgerät”. Das halten wir zwar für groben Beschiss, haben unser “neuartiges Rundfunkgerät” aber natürlich angemeldet.
Gut finden wir das nicht. Denn der PC ist ein Arbeitsgerät. Zum Empfangen von Rundfunkangeboten wird er nicht genutzt. Doch darauf kommt es ja der GEZ bekanntlich nicht an. Nun könnte man natürlich sagen: Warum regen die sich über die paar Euro im Jahr denn so auf? Die Antwort ist ganz einfach und viele andere mittelständische Unternehmer werden uns wohl zustimmen: Weil es eine ganze Armada überflüssiger Abzocker gibt, die sich kraft Gesetz auf Knochen ehrlich arbeitender Menschen mit nicht benötigten Leistungen die Taschen füllen. Ganz ähnlich also wie die Formularbetrüger - nur eben durch den Staat gedeckt und legalisiert.
So, und nun möchten wir unseren heiß geliebten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Raubrittern von der heiß geliebten GEZ noch ein paar tolle Tipps an die Hand geben, was alles ein neuartiges Rundfunkgerät werden könnte:
Wie wäre z.B. die Idee, Hotlines einzurichten, über die das Radioprogramm per Telefon empfangen werden könnte? Na, liebe GEZ, wäre das nicht eine tolle Maßnahme? Denn aus Millionen deutscher Telefone würden mit einem Schlag “neuartige Rundfunkgeräte”.
Eine andere wirklich tolle Idee: Wie wäre es, liebe öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, einfach riesige Lautsprecheranlagen und Monitore über ganz Deutschland zu verteilen? Von Flensburg bis hinauf zur Zugspitze könnte so ganz Deutschland flächendeckend berieselt werden wie in einem Orwell’schen Überwachungsstaat. Als neuartiges Runfunkgerät könnte man in diesem Fall der Einfachheit halber die gesamte Bundesrepublik Deutschland betrachten. Die über die GEZ erhobenen Gebühren würden einfach pro Kopf auf die gesamte Bevölkerung umgelegt.
Aber im Ernst und bei aller Polemik der vorstehenden Absätze: Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein vor allem in Unternehmen als Arbeitsgerät genutzter PC nun ein Empfangsgerät sein soll, nur weil die öffentlich-rechtlichen Raubritter ihren Datenmüll nun auch im Internet verbreiten.
Der Unterschied zwischen Radio und Fernsehen einerseits sowie den angeblich neuartigen Rundfunkgeräten andererseits ist nämlich, dass ein mündiger Bürger entscheiden kann, ob er z.B. ein Radio oder ein Fernsehgerät besitzen möchte. Möchte er auf die Medien Radio und Fernsehen verzichten, so schafft er einfach die entsprechenden Geräte ab.
Ein Unternehmen ist aber in der Regel auf einen internetfähigen PC angewiesen: Von Recherchen über Onlinebanking bis zur Korrespondenz via E-Mail ist das Internet aus der modernen Bürokommunikation nicht mehr wegzudenken. Ergo besteht hier keine Wahlmöglichkeit: Ein Unternehmen ist zwingend auf das angewiesen, was die Raubritter der GEZ nun einfach als schöne neue Einnahmequelle entdeckt haben.
Nehmen wir zur Erläuterung ein weiteres Beispiel: Stellen Sie sich einfach einmal vor, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hätten beschlossen, in Zukunft eine “Grundversorgung” der Bevölkerung auch per Printmedien sicherzustellen. Denn ähnlich wie im Falle des Internet besteht hier ja schon längst ein reichhaltiges Informationsangebot.
Da diese modernen Raubritter solche Kleinigkeiten jedoch bekanntlich nicht besonders interessieren, erhält nun plötzlich jeder Haushalt eine Zeitung von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Einfach so, ob er nun will oder nicht. Da dies natürlich nicht kostenlos geschehen kann, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Denn - so unser Szenario - als “neuartiges Rundfunkempfangsgerät” hat die GEZ Ihren Briefkasten ausgemacht. Immerhin “empfangen” Sie ja nun eine Zeitung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Auch wenn Sie diese gar nicht nutzen und sie immer wegschmeißen. Doch darauf kommt es bekanntlich nicht an. Sie werden als “Schwarzleser” kriminalisiert und Ihnen wird ein Bußgeld angedroht.
Überhaupt stellt sich doch die Frage, was eigentlich zur von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so häufig zitierten Grundversorgung gehören soll. Für Unterhaltung à la “Wetten, dass?” oder Sportübertragung existiert nämlich ein funktionierender privatwirtschaftlicher Markt. Eine Fußball-WM kann ohne weiteres auch bei RTL oder Pro7 gesendet werden. Ein Eingreifen einer Anstalt öffentlichen Rechts - also letztlich einer staatlichen Organisation - ist jedoch nur bei Marktversagen notwendig.
Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Von Quizshow bis zur Sportübertragung ist der Markt durch privatwirtschaftliche Marktteilnehmer besetzt. Diese befinden sich nun in einem Wettbewerb zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die mit Ihnen um Übertragungsrechte buhlen. Den privaten Sendern werden teils Übertragungsrechte durch gebührenfinanzierte höhere Angebote weggeschnappt. Faktisch ist dies gebührenfinanzierte Preistreiberei. Warum auch nicht? Wenn man mit dem Geld nicht auskommt, kann man die Gebühren ja einfach erhöhen. Oder man erfindet weitere schöne neuartige Rundfunkgeräte.
Diesen Blogbeitrag haben wir übrigens mit unserem - natürlich bei der GEZ angemeldeten - neuartigen Rundfunkgerät geschrieben.
>> Linktipp: Diese Meldung hier passt dazu wie die Faust aufs Auge.
>> Kontakt +++ jhmc +++ jhmc @ twitter
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