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	<title>Kommentare fuer jhmc Blog</title>
	<link>http://blog.jhmc.de</link>
	<description>Blog der Jörg Haupt Management Consulting</description>
	<pubDate>Fri, 12 Mar 2010 13:39:35 +0000</pubDate>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Offensichtlich diverse Geschädigte durch die Deutsche Internet Kartei von Volker Bingel</title>
		<link>http://blog.jhmc.de/2009/11/11/offensichtlich-diverse-geschadigte-durch-die-deutsche-internet-kartei/#comment-126</link>
		<author>Volker Bingel</author>
		<pubDate>Mon, 25 Jan 2010 19:19:54 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.jhmc.de/2009/11/11/offensichtlich-diverse-geschadigte-durch-die-deutsche-internet-kartei/#comment-126</guid>
		<description>Ich möchte von meinen Erfahrungen berichten, die ich mit der "Deutschen Internet Kartei" gemacht habe und die vielleicht auch für andere Leser von Interesse sind:

Ich bin von Beruf Rechtsanwalt. Ich erhielt von der Deutschen Internet Kartei ein Anschreiben, in dem die Namen der Kanzleimitglieder eine falsche Reihenfolge aufwiesen. Beigefügt war ein Korrekturblatt, in dem ich die erforderliche Korrektur hätte vornehmen können. Mit der Unterzeichnung hätte ich mich dann natürlich verpflichtet, jährlich 958,00 EUR für den Eintrag zu zahlen.


Da mir die Vorgehensweise des DAD schon aus anderen Mandaten bekannt war, habe ich diese durch Einschreiben und Fristsetzung aufgefordert, den Eintrag aus der Kartei zu entfernen, da ich nie einen entsprechenden Auftrag erteilt hatte. Ich habe dann nach Fristablauf Klage auf Entfernung des Eintrags erhoben. Dabei hatte ich meine Sekretärin angewiesen, alle zwei Stunden zu protokollieren, ob der Eintrag noch vorhanden war. Damit sollte verhindert werden, dass der Eintrag nach Zustellung der Klage sofort entfernt wird und dann behauptet wird, der Eintrag habe zum Zeitpunkt der Zustellung der Klage schon nicht mehr vorgelegen.


Der DAD hat dann den Anspruch anerkannt, hat aber beantragt, dass ich die Kosten für das Verfahren übernehmen müsse, weil er angeblich keine Veranlassung für die Klagerhebung gegeben habe. Es sei nämlich nicht sofort erkennbar gewesen, auf welchen Eintrag sich mein außergerichtliches Schreiben bezogen hatte.


Diese Auffassung war natürlich falsch, weil ich genau das Aktenzeichen angegeben hatte, das das erste Schreiben des DAD aufgewiesen hatte, und mit eben dieser Begründung hat dann das Landgericht Freiburg (6 O 569/09) entschieden, dass der DAD auch die Verfahrenskosten zu tragen hatte.


Der Streitwert für das Verfahren wurde auf 5.500,00 EUR festgesetzt. Das Landgericht Freiburg hat diese Festsetzung damit begründet, dass zwar bei einer unerlaubten E-Mail-Werbung der Bundesgerichtshof regelmäßig ein Streitwert von 3.000,00 EUR annimmt. Der höhere Streitwert sei aber deshalb begründet, weil das Anschreiben des DAD so gestaltet war, "dass ein flüchtiger Leser nicht nur eine Korrektur des Eintrags vornahm, sondern zugleich mit seiner Unterschrift unter den korrigierten Daten einen zusätzlichen Zwei-Jahres-Auftrag an die Beklagte mit einem Auftragsvolumen von 958,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Jahr vergab".


Mit anderen Worten: Das Landgericht Freiburg hat die Vorgehensweise des DAD zum Anlass genommen, den üblichen Streitwert erhöht festzusetzen.


Die vom DAD an mich zu erstattenden Kosten wurden auf 1.001,00 EUR zuzüglich Zinsen mit Beschluss vom 23.12.2009 festgesetzt, am 11.01.2010 wurden dann 1.008,02 EUR an mich bezahlt.

RA Volker Bingel, Freiburg</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich möchte von meinen Erfahrungen berichten, die ich mit der &#8220;Deutschen Internet Kartei&#8221; gemacht habe und die vielleicht auch für andere Leser von Interesse sind:</p>
<p>Ich bin von Beruf Rechtsanwalt. Ich erhielt von der Deutschen Internet Kartei ein Anschreiben, in dem die Namen der Kanzleimitglieder eine falsche Reihenfolge aufwiesen. Beigefügt war ein Korrekturblatt, in dem ich die erforderliche Korrektur hätte vornehmen können. Mit der Unterzeichnung hätte ich mich dann natürlich verpflichtet, jährlich 958,00 EUR für den Eintrag zu zahlen.</p>
<p>Da mir die Vorgehensweise des DAD schon aus anderen Mandaten bekannt war, habe ich diese durch Einschreiben und Fristsetzung aufgefordert, den Eintrag aus der Kartei zu entfernen, da ich nie einen entsprechenden Auftrag erteilt hatte. Ich habe dann nach Fristablauf Klage auf Entfernung des Eintrags erhoben. Dabei hatte ich meine Sekretärin angewiesen, alle zwei Stunden zu protokollieren, ob der Eintrag noch vorhanden war. Damit sollte verhindert werden, dass der Eintrag nach Zustellung der Klage sofort entfernt wird und dann behauptet wird, der Eintrag habe zum Zeitpunkt der Zustellung der Klage schon nicht mehr vorgelegen.</p>
<p>Der DAD hat dann den Anspruch anerkannt, hat aber beantragt, dass ich die Kosten für das Verfahren übernehmen müsse, weil er angeblich keine Veranlassung für die Klagerhebung gegeben habe. Es sei nämlich nicht sofort erkennbar gewesen, auf welchen Eintrag sich mein außergerichtliches Schreiben bezogen hatte.</p>
<p>Diese Auffassung war natürlich falsch, weil ich genau das Aktenzeichen angegeben hatte, das das erste Schreiben des DAD aufgewiesen hatte, und mit eben dieser Begründung hat dann das Landgericht Freiburg (6 O 569/09) entschieden, dass der DAD auch die Verfahrenskosten zu tragen hatte.</p>
<p>Der Streitwert für das Verfahren wurde auf 5.500,00 EUR festgesetzt. Das Landgericht Freiburg hat diese Festsetzung damit begründet, dass zwar bei einer unerlaubten E-Mail-Werbung der Bundesgerichtshof regelmäßig ein Streitwert von 3.000,00 EUR annimmt. Der höhere Streitwert sei aber deshalb begründet, weil das Anschreiben des DAD so gestaltet war, &#8220;dass ein flüchtiger Leser nicht nur eine Korrektur des Eintrags vornahm, sondern zugleich mit seiner Unterschrift unter den korrigierten Daten einen zusätzlichen Zwei-Jahres-Auftrag an die Beklagte mit einem Auftragsvolumen von 958,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Jahr vergab&#8221;.</p>
<p>Mit anderen Worten: Das Landgericht Freiburg hat die Vorgehensweise des DAD zum Anlass genommen, den üblichen Streitwert erhöht festzusetzen.</p>
<p>Die vom DAD an mich zu erstattenden Kosten wurden auf 1.001,00 EUR zuzüglich Zinsen mit Beschluss vom 23.12.2009 festgesetzt, am 11.01.2010 wurden dann 1.008,02 EUR an mich bezahlt.</p>
<p>RA Volker Bingel, Freiburg</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Blonde Werbung von renate</title>
		<link>http://blog.jhmc.de/2008/12/24/blonde-werbung/#comment-99</link>
		<author>renate</author>
		<pubDate>Fri, 09 Oct 2009 14:14:17 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.jhmc.de/2008/12/24/blonde-werbung/#comment-99</guid>
		<description>&lt;p&gt;Hallo Jörg,&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;ich finde dieses Video auch sehr lustig :=) Mensch, Du hast ja die lustigsten Videos hier veröffentlicht :=)&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Liebe Grüße&lt;br /&gt;
Renate&lt;br /&gt;

</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Jörg,</p>
<p>ich finde dieses Video auch sehr lustig :=) Mensch, Du hast ja die lustigsten Videos hier veröffentlicht :=)</p>
<p>Liebe Grüße<br />
Renate</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Chips &#038; Chicken Burgers von renate</title>
		<link>http://blog.jhmc.de/2008/12/20/chips-chicken-burgers/#comment-98</link>
		<author>renate</author>
		<pubDate>Fri, 09 Oct 2009 14:09:40 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.jhmc.de/2008/12/20/chips-chicken-burgers/#comment-98</guid>
		<description>&lt;p&gt;&#60;p&#62;Hallo Jörg,&#60;/p&#62;&lt;br /&gt;
&#60;p&#62;ich finde das Video sehr lustig :=)&#60;/p&#62;&lt;br /&gt;
&#60;p&#62;Liebe Grüße&#60;br /&#62;&lt;br /&gt;
Renate&#60;br /&#62;&lt;/p&gt;
</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&lt;p&gt;Hallo Jörg,&lt;/p&gt;<br />
&lt;p&gt;ich finde das Video sehr lustig :=)&lt;/p&gt;<br />
&lt;p&gt;Liebe Grüße&lt;br /&gt;<br />
Renate&lt;br /&gt;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Die fiktive Produktmanagerin von Laura Slash</title>
		<link>http://blog.jhmc.de/2008/11/08/die-fiktive-produktmanagerin/#comment-38</link>
		<author>Laura Slash</author>
		<pubDate>Thu, 20 Nov 2008 22:40:42 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.jhmc.de/2008/11/08/die-fiktive-produktmanagerin/#comment-38</guid>
		<description>freut mich wenn der Blog gefällt.
Von meinen Machern höre ich allerdings immer wieder, dass der Hauptnutzen darin besteht sich über dieses Rollenspiel in die Gedanken- und Sprachwelt eines Kunden versetzen zu können.

Somit werden Alltagsprobleme nicht immer nur aus der Sicht Anbieter-&#62;Kunde sondern umgekehrt angesprochen. Sehr interessante Effekte entstehen dabei....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>freut mich wenn der Blog gefällt.<br />
Von meinen Machern höre ich allerdings immer wieder, dass der Hauptnutzen darin besteht sich über dieses Rollenspiel in die Gedanken- und Sprachwelt eines Kunden versetzen zu können.</p>
<p>Somit werden Alltagsprobleme nicht immer nur aus der Sicht Anbieter-&gt;Kunde sondern umgekehrt angesprochen. Sehr interessante Effekte entstehen dabei&#8230;.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Cities von admin</title>
		<link>http://blog.jhmc.de/2008/04/20/cities/#comment-23</link>
		<author>admin</author>
		<pubDate>Wed, 30 Jul 2008 19:07:38 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.jhmc.de/2008/04/20/cities/#comment-23</guid>
		<description>Na sowas! Plötzlich war das Video bei Google verschwunden. Wir haben uns auf die Suche gemacht und hier ist es wieder!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Na sowas! Plötzlich war das Video bei Google verschwunden. Wir haben uns auf die Suche gemacht und hier ist es wieder!</p>
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